Bekanntmachungen der Kirchengemeinden

Pachtvergabekriterien des Kirchenkreises Leine-Solling

Der Kirchenkreistag Leine-Solling hat 2014 einen zentralen Pachtausschuss berufen. Dessen Aufgabe soll es sein, Kirchenvorstände, den Kirchenkreistag sowie das Kirchen(kreis)amt in Fragen der Verpachtung und Bewirtschaftung kirchlicher Ländereien zur Seite zu stehen und zu beraten.

Pachtvergabekriterien-Leine-Solling-Letzte-Stand-02.12.2024.pdf

 

Pachtflächen der Ev.-luth. Kirchengemeinde Schönhagen

Pachtflächen der Ev.-luth. Kirchengemeinde Gillersheim

Pachtvergabekriterien des Kirchenkreises Harzer Land

Die Kirchenkreissynode Harzer Land hat 2019 einen Pachtausschuss berufen. Dessen Aufgabe soll es sein, Kirchenvorstände, die Kirchenkreissynode sowie das Kirchenamt in Fragen der Verpachtung und Bewirtschaftung kirchlicher Ländereien und Forsten zur Seite zu stehen und zu beraten.

Pachtvergabekriterien-Harzer-Land-Stand-20.02.2020.pdf

Pachtflächen der Ev.-luth. Kirchengemeinde Barbis

Die Ev. luth. Kirchengemeinde Barbis bietet Pachtflächen zum 01.10.2026 für einen Zeitraum von 12 Jahren zur Pachtung an. Eine Aufstellung der zur Verfügung stehenden Pachtflächen finden Sie anliegend.

Bewerbungen können an das Kirchenamt Northeim, Bahnhofstraße 29 a, 37154 Northeim gerichtet werden bis zum 10.04.2026

KG-Barbis-Pachtflaechen-Ausschreibung.pdf

KG-Barbis-Pachtflaechen-Aufstellung.pdf

 

 

 

Pachtflächen der Ev.-luth. Gesamtkirchengemeinde Osterode

Ev.-luth. Kirchengemeinde Lautenthal

Der Kirchenvorstand der Ev.-luth. Kirchengemeinde Lautenthal hat am 17.03.2021 die nachfolgende Friedhofsordnung und Friedhofsgebührenordnung beschlossen. Diese wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Ev.-luth. Kirchengemeinde Altenau-Schulenberg

Der Kirchenvorstand der Ev.-luth. Kirchengemeinde Altenau-Schulenberg hat am 08.06.2021 die nachfolgende Friedhofsordnung und Friedhofsgebührenordnung beschlossen. Diese wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Ev.-luth. Kirchengemeinde Wildemann

Der Kirchenvorstand der Ev.-luth. Kirchengemeinde Wildemann hat am 23.06.2021 die nachfolgende Friedhofsordnung und am 11.05.2023 die nachfolgende Friedhofsgebührenordnung beschlossen. Diese wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Ev.-luth. Kirchengemeinde St. Andreasberg

Der Kirchenvorstand der Ev.-luth. Kirchengemeinde St. Andreasberg hat am 20.08.2024 die nachfolgende Friedhofsordnung und Friedhofsgebührenordnung beschlossen. Diese wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Ev.-luth. Kapellengemeinde Buntenbock

Der Kapellenvorstand der Ev.-luth. Kapellengemeinde Buntenbock hat am 22.07.2021 die nachfolgende Friedhofsordnung und Friedhofsgebührenordnung beschlossen. Diese wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Ev.-luth. Marktkirchengemeinde Clausthal

Der Kirchenvorstand der Ev.-luth. Marktkirchengemeinde Clausthal hat am 21.06.2023 die nachfolgende Friedhofsordnung und Friedhofsgebührenordnung beschlossen. Diese wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Ev.-luth. Kirchengemeinde St. Salvatoris Zellerfeld

Der Kirchenvorstand der Ev.-luth. Kirchengemeinde St. Salvatoris Zellerfeld hat am 10.05.2023 die nachfolgende Friedhofsordnung und Friedhofsgebührenordnung beschlossen. Diese wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Ev.-luth. Gesamtkirchengemeinde Oberharz

Der Kirchenvorstand der Ev.-luth. Gesamtkirchengemeinde Oberharz hat am 28.03.2023 die nachfolgende Friedhofsgebührenordnung beschlossen. Diese wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.